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   VG Düsseldorf, 09.01.2009 - 17 K 2461/08   

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VG Düsseldorf, 09.01.2009 - 17 K 2461/08 (https://dejure.org/2009,28403)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2009 - 17 K 2461/08 (https://dejure.org/2009,28403)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - 17 K 2461/08 (https://dejure.org/2009,28403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abfall Entsorgungsanordnung Entledigungswillen Verwendungszweck

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KrW-/AbfG § 3 Abs 1 KrW-/AbfG § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 KrW-/AbfG § 21 KrW-/AbfG § 27
    Abfall Entsorgungsanordnung Entledigungswillen Verwendungszweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05

    Ergänzung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.01.2009 - 17 K 2461/08
    Bei einem erheblichen Umfang der von der Ordnungsverfügung umfassten Gegenstände ist es daher ausreichend, die Anordnung zur Entsorgung der Abfälle unter Benennung einer größeren Zahl von Beispielen zu treffen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 - m.w.N., www.juris.de; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Mai 2004 - 17 K 5043/03 -, www.juris.de.
  • VG Düsseldorf, 25.05.2004 - 17 K 5043/03

    Kosten einer abfallrechtlichen Ersatzvornahme durch die Beauftragung eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.01.2009 - 17 K 2461/08
    Bei einem erheblichen Umfang der von der Ordnungsverfügung umfassten Gegenstände ist es daher ausreichend, die Anordnung zur Entsorgung der Abfälle unter Benennung einer größeren Zahl von Beispielen zu treffen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 - m.w.N., www.juris.de; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Mai 2004 - 17 K 5043/03 -, www.juris.de.
  • VG Düsseldorf, 11.07.2018 - 17 L 1507/18
    Bei dem erheblichen Umfang der von der Ordnungsverfügung erfassten Gegenstände ist es daher ausreichend, die Anordnung zur Entsorgung der Abfälle unter Benennung einer größeren Zahl von Beispielen zu treffen, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 -, juris Rn. 7; VGH Bayern, Beschluss vom 31. März 2015 - 20 ZB 14.2845 -, juris Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/09 -, juris Rn. 9; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009- 17 K 2461/08 -, juris Rn. 18; VG Arnsberg, Urteil vom 29. September 2014 - 8 K 1863/13 -, juris Rn. 18.

    Die Inkaufnahme derartiger Schäden lässt auf die Aufgabe der ursprünglichen Zweckbestimmung schließen, so bereits VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32; auch VG Karlsruhe Beschluss vom 5. Februar 2016 - 9 K 5063/15 -, juris, Rn. 29.

    (ii) Weiter lässt auch die ungeordnet aufgehäufte Lagerung, die sich den anlässlich diverser Ortstermine angefertigten und in der Verwaltungsakte befindlichen Fotografien entnehmen lässt (vgl. Bl. 48, 90, 193, 197, 304, 305, 306, 572, 771), nach der Verkehrsanschauung den Schluss auf eine Aufgabe der bisherigen Zweckbestimmung zu, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32, 40.

    Auch insoweit spricht für die Abfalleigenschaft überdies insbesondere die ungeordnet aufgehäufte, teilweise witterungsungeschützte Lagerung, die sich den anlässlich diverser Ortstermine angefertigten und in der Verwaltungsakte befindlichen Fotografien entnehmen lässt (vgl. beispielhaft Bl. 18, 45, 49, 51, 192, 193, 194, 196, 197, 224, 298, 350, 416, 572, 771), vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32, 40.

  • VG Düsseldorf, 15.02.2022 - 17 K 8415/19
    Angesichts dessen ist es ausreichend, die Anordnung zur Entsorgung der Abfälle unter Benennung einer größeren Zahl von Beispielen zu treffen, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 -, juris Rn. 7; VGH Bayern, Beschluss vom 31. März 2015 - 20 ZB 14.2845 -, juris Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/09 -, juris Rn. 9; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris Rn. 18; VG Arnsberg, Urteil vom 29. September 2014 - 8 K1863/13 -, juris Rn. 18; VG München, Urteil vom 3. Dezember 2015 - M 17 K 15.4370 -, juris Rn. 46; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - 17 L 1507/18 -, juris Rn. 12 ff.

    Diese erfahren indes eine objektive Korrektur durch die Verkehrsanschauung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei den zuvor benannten subjektiven Zielen des Besitzers um vernünftige Erwägungen handelt oder eine offenkundig missbräuchliche Berufung auf einen angeblichen Verwendungszweck gegeben ist, die objektiv lediglich dazu dient, sich der Entsorgungspflicht zu entziehen, vgl. dazu - insbesondere Elektro- und Elektronikgeräte betreffend - VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - 17 L 1507/18 -, juris Rn. 24; dazu OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 10 B 1054/18 -, n.V.; auch bereits VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32, 40.

    Das ungeordnete Anhäufen von Sachen auf nahezu der gesamten Grundstücksfläche zeugt nach der Verkehrsanschauung von dem Entledigungswillen des Klägers, vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 20 ZB 13.752 -, juris Rn. 5ff., wonach die dahingehenden Ausführungen der Vorinstanz nicht beanstandet wurden; vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32, 40.

    Angesichts dieses, über Jahre andauernden und jedes vernünftige Maß an verträglicher Unordnung übersteigenden Sammeldranges, der sich in einem weitgehend unzugänglichen Garten entäußert hat, ist unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nicht mehr anzunehmen, der Kläger wolle diese Gegenstände einem neuen Verwendungszweck unmittelbar zuführen, vgl. dazu - insbesondere Elektro- und Elektronikgeräte betreffend - VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - 17 L 1507/18 -, juris Rn. 24; dazu OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 10 B 1054/18 -, n.V.; auch bereits VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32, 40.

  • VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18

    Immissionsschutzrecht

    Die Inkaufnahme derartiger Schäden lässt auf die Aufgabe der ursprünglichen Zweckbestimmung schließen, so bereits VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32; auch VG Karlsruhe Beschluss vom 5. Februar 2016 - 9 K 5063/15 -, juris, Rn. 29.

    (ii) Weiter lässt auch die ungeordnet aufgehäufte Lagerung, die sich den anlässlich diverser Ortstermine angefertigten und in der Verwaltungsakte befindlichen Fotografien entnehmen lässt (vgl. Bl. 48, 90, 193, 197, 304, 305, 306, 572, 771), nach der Verkehrsanschauung den Schluss auf eine Aufgabe der bisherigen Zweckbestimmung zu, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32, 40.

    Auch insoweit spricht für die Abfalleigenschaft überdies insbesondere die ungeordnet aufgehäufte, teilweise witterungsungeschützte Lagerung, die sich den anlässlich diverser Ortstermine angefertigten und in der Verwaltungsakte befindlichen Fotografien entnehmen lässt (vgl. beispielhaft Bl. 18, 45, 49, 51, 192, 193, 194, 196, 197, 224, 298, 350, 416, 572, 771), vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32, 40.

  • VG Düsseldorf, 20.04.2011 - 17 L 1668/10

    Mit Ausnahme des Mangels inhaltlicher Bestimmtheit finden Einwendungen gegen eine

    Aus Gründen der Effektivität der Gefahrenabwehr und der Praktikabilität des Verwaltungsvollzugs ist von der Behörde allerdings nicht zu verlangen, dass sie jede einzelne bewegliche Sache auf einem Grundstück, das unzulässig als Abfallentsorgungsanlage genutzt wird, gleichsam inventarisiert und der Entsorgungsverfügung listenmäßig beifügt, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Mai 2004 - 17 K 5043/03 -, Rn. 49 (juris); VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, Rn. 18 (juris).

    Es ist daher bei einem erheblichen Umfang der von der Ordnungsverfügung umfassten Gegenstände ausreichend, die Anordnung zur Entsorgung der Abfälle unter Benennung einer größeren Zahl von Beispielen zu treffen, vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 -, Rn. 9 (juris); VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, Rn. 18 (juris).

  • VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12

    Begründung des Abfallbesitzes durch ein Mindestmaß an tatsächlicher

    Da die Klägerin weder konkrete Verwertungsmaßnahmen benannt, noch die Möglichkeit einer zeitnahen Verwertungsmöglichkeit substantiiert aufgezeigt hat, befinden sich die Abfälle auch soweit sie tatsächlich verwertbar sein sollten - in einem Zwischenstadium, in dem sie nach der obergerichtlichen Rechtsprechung als Abfälle zur Beseitigung gelten, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 20 B 1424/97 -, juris Rn. 8 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris Rn. 41.
  • VG Düsseldorf, 09.03.2018 - 17 L 85/18

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Bei einem erheblichen Umfang der von der Ordnungsverfügung umfassten Gegenstände ist es daher ausreichend, die Anordnung zur Entsorgung bzw. Beseitigung der Abfälle unter Benennung einer größeren Zahl von Beispielen zu treffen, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 -, juris Rn. 7; VGH Bayern, Beschluss vom 31. März 2015 - 20 ZB 14.2845 -, juris Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 -, juris Rn. 9; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris Rn. 18; VG Arnsberg, Urteil vom 29. September 2014 - 8 K 1863/13 -, juris Rn. 18.
  • VG Düsseldorf, 18.12.2020 - 17 L 2492/20
    Angesichts dieses, wiederholt (siehe früheres Verfahren vor der erkennenden Kammer - 17 L 1581/18) jedes vernünftige Maß an verträglicher Unordnung übersteigenden Sammeldranges, der sich in einem mindestens weitgehend unzugänglichen und auch für objektive Dritte nicht gefahrlos mehr betretbaren Garten entäußert hat, ist unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nicht mehr anzunehmen, der Antragsteller wolle diese Gegenstände einem neuen Verwendungszweck unmittelbar zuführen, vgl. dazu - insbesondere Elektro- und Elektronikgeräte betreffend - VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - 17 L 1507/18 -, juris Rn. 24; dazu OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 10 B 1054/18 -, n.V.; auch bereits VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32, 40.
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